Flexible Kapitalgesellschaft und neue Formen der Mitarbeiterbeteiligungen

Erleichterungen für Startups und niedrigeres Mindeststammkapital für GmbH

Startups und Gründerinnen/Gründer sind oft auf hochqualifizierte Arbeitskräfte mit hohen Gehaltsvorstellungen angewiesen, denen sie mangels Liquidität nicht gerecht werden können. Oft werden daher Beteiligungen am Unternehmen angeboten. Um Startups und Gründerinnen/Gründer besser zu unterstützen, gibt es ab 2024 eine neue Gesellschaftsform und ein neues Steuermodell für solche Mitarbeiterbeteiligungen. 

Hinweis

Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gibt es ebenfalls Änderungen: Ab 2024 wird das Mindeststammkapital von 35.000 auf 10.000 Euro reduziert.

Neue Mitarbeiterbeteiligung mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft

Speziell für Startups und Gründerinnen/Gründer wird 2024 die Flexible Kapitalgesellschaft ("FlexKapG" oder "FlexCo") als neue Unternehmensform eingeführt. Rechtlich unterscheidet sie nicht viel von der GmbH: Auch für die FlexKapG braucht es ein Stammkapital von 10.000 Euro und sie kann wahlweise von mehreren oder auch von einer einzigen Person gegründet werden. 

Der größte Unterschied zur GmbH liegt bei den Mitarbeiterbeteiligungen. FlexKapG können für eine Gegenleistung von mindestens einem Cent sogenannte "Unternehmenswert-Anteile" bis zu einem Ausmaß von 25 Prozent des Stammkapitals ausgeben. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die solche Anteile haben, sind Gesellschafterinnen/Gesellschafter und am Gewinn des Unternehmens beteiligt. Sie haben jedoch kaum Mitspracherechte bei der Willensbildung der Gesellschaft. Für die Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen genügt ein schriftlicher Vertrag. Er muss nicht notariell beglaubigt werden.

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Steueraufschub für Mitarbeiterbeteiligungen in Startups

Für Mitarbeiterbeteiligungen in Startups (egal, ob GmbH oder FlexKapG) müssen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter künftig keine Steuern mehr bezahlen, wenn sie die Anteile erhalten. Diese fallen in der Regel erst an, wenn die Anteile tatsächlich verkauft werden. Außerdem gibt es eine Steuerbegünstigung.

Hinweis

Weitere Informationen zu den Gesetzen über die FlexKapG und die GmbH finden Sie unter den "Gesetzlichen Neuerungen" am USP. Die Gesetze werden derzeit im Parlament behandelt und sollen voraussichtlich am 1. Jänner 2024 in Kraft treten.

Letzte Aktualisierung: 21. Dezember 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion