Von der Idee zum eigenen Unternehmen: Teil 1 – Überlegungen zur Gründung

Teil 1 der Selbstständigkeitsreihe beschäftigt sich mit dem Businessplan und der Rechtsform eines Unternehmens.

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Wenn sich Gründerinnen/Gründer mit einer Idee selbstständig machen wollen, sollten sie sich im Vorfeld einige wichtige Fragen stellen. Dabei sind vorallem Überlegungen zum Businessplan und zur Rechtsform des künftigen Unternehmens notwendig.

Wozu einen Businessplan erstellen?

Im Businessplan wird konkretisiert, wie die Geschäftsidee unternehmerisch umgesetzt werden soll. Er ist also ein wichtiges Planungsinstrument und bildet die Grundlage für Förderungen sowie Finanzierungsgespräche bei Banken und privaten Geldgeberinnen/Geldgebern. Durch die Erstellung eines Businessplans kann das Unternehmerrisiko stark reduziert werden.

Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH?

Bei der Wahl der passenden Rechtsform sind unter anderem die Anzahl der Beteiligten, die Art der Finanzierung oder auch das gewünschte Ausmaß der Haftung entscheidend:

  • Einzelunternehmen

    Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich um eine natürliche Person, die für die Aufbringung des Kapitals allein zuständig ist. Die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit Betriebs- und Privatvermögen.

  • Personengesellschaft

    Eine Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschafterinnen/Gesellschaftern, die sich zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen. Dabei besteht die Wahl, eine KG, eine OG, eine GmbH & Co KG oder eine GesbR zu gründen. Mindestens eine Gesellschafterin/ein Gesellschafter haftet unbeschränkt.

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Die GmbH zählt zu den Kapitalgesellschaften. Es gibt die Möglichkeit, eine Einpersonen-GmbH oder eine GmbH mit zwei oder mehreren Gesellschafterinnen/Gesellschafter zu gründen. Bei dieser Rechtsform bedarf es zwar zu Beginn eines höheren Startkapitals, dafür besteht keine persönliche Haftung der Gesellschafterinnen/Gesellschafter.

Tipp

Die Einpersonen GmbH und das Einzelunternehmen können vereinfacht über die eGründung im USP gegründet werden.

Letzte Aktualisierung: 2. September 2022

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion