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Selbstberechnungserklärung

Die Selbstberechnungserklärung ersetzt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Einverleibung im Grundbuch notwendig ist.

Anfallende Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer, Erbschafts- oder Schenkungssteuer – für Erbfälle oder Schenkungen bis 31. Juli 2008) und Eintragungsgebühren können von einer Vertreterin/einem Vertreter der Kaufvertragsparteien (Notarinnen/Notare, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte) selbst berechnet und abgeführt werden.

Mit der Selbstberechnungserklärung kann die Notarin/der Notar bzw. die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt eine sofortige Grundbuchseintragung erwirken, da vom Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr ausgestellt werden muss.

Hinweis

Dies trägt erheblich zur Beschleunigung des gesamten Verfahrens bis zur Einverleibung im Grundbuch bei.

Letzte Aktualisierung: 29. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion