2022: Arbeitsinspektion stellt bei der Hälfte ihrer Kontrollen Übertretungen fest

Was Unternehmen beachten müssen, wenn sie von der Arbeitsinspektion kontrolliert werden

Prozesskette mit dem Schriftzug „Safety First“

2022 führte die Arbeitsinspektion 49.253 Kontrollen in Unternehmen durch und stellte bei 48,7 Prozent Übertretungen von Arbeitsschutzvorschriften fest. Die meisten davon betrafen den technischen und arbeitshygienischen Arbeitsschutz, gefolgt vom Verwendungsschutz. Außerdem stieg die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen im Vergleich zum Vorjahr erneut. Insgesamt musste die Behörde 1.003 Strafanzeigen erstatten. Weitere Details finden Sie im Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion (→ BMAW) für 2021/2022.

Was macht die Arbeitsinspektion?

Die Arbeitsinspektion unterstützt, berät und kontrolliert Unternehmen beim Arbeitnehmerschutz. Ihre Organe dürfen

  • Betriebsstätten und Arbeitsstellen betreten und besichtigen,
  • Informationen einholen,
  • Personen befragen und
  • Einsicht in die Unterlagen des Unternehmens nehmen.

Wohnungen von Beschäftigten im Homeoffice dürfen sie nicht betreten. Kontrollen müssen grundsätzlich nicht angekündigt werden. Zu Beginn der Kontrolle muss jedoch die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber verständigt werden.

Tipp

Das USP bietet ausführliche Informationen zum Arbeitnehmerschutz und den gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Gesundheit am Arbeitsplatz und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Was es bei Kontrollen zu beachten gibt

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber müssen unter anderem Auskünfte erteilen, Einsicht in Unterlagen gewähren und dafür sorgen, dass die Räumlichkeiten zugänglich sind. Sie haben das Recht, an der Kontrolle teilzunehmen.

Ergibt die Kontrolle, dass Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes nicht eingehalten wurden, müssen Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber den rechtmäßigen Zustand rechtzeitig herstellen. Tun sie das nicht, droht ihnen eine Strafanzeige bei der Verwaltungsbehörde. Bei schwerwiegenden Übertretungen muss die Arbeitsinspektion sofort eine Strafanzeige erstatten.

Letzte Aktualisierung: 5. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion