Im Fokus: Die Arbeitsinspektion

Die Arbeitsinspektion hat ihren Tätigkeitsbericht 2021 veröffentlicht. Erfahren Sie im USP, was bei einer Kontrolle zu beachten ist.

2021 führte die Arbeitsinspektion 41.592 Kontrollen durch und stellte bei 42 Prozent Übertretungen von Arbeitsschutzvorschriften fest. Die meisten davon betrafen den technischen und arbeitshygienischen Arbeitsschutz. Außerdem stieg die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen. Insgesamt musste die Behörde 883 Strafanzeigen erstatten. Weitere Details finden Sie im Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für 2021.

Welche Aufgaben und Befugnisse hat die Arbeitsinspektion?

Die Arbeitsinspektion unterstützt, berät und kontrolliert Unternehmen beim Arbeitnehmerschutz.

  • Ihre Organe dürfen Betriebsstätte, Arbeitsstellen, zur Verfügung gestellte Wohnräume und Unterkünfte sowie Wohlfahrtseinrichtungen betreten und besichtigen. Dabei können sie Auskünfte einholen, Personen vernehmen und in Unterlagen Einsicht nehmen. Wohnungen von Beschäftigten im Homeoffice dürfen sie nicht betreten.

  • Sie dürfen diese Befugnisse jederzeit ausüben und entscheiden meist selbst, ob sie ihre Kontrollen ankündigen oder nicht. Sie müssen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber zu Beginn der Kontrolle jedenfalls vor Ort verständigen.

Tipp

Das USP bietet ausführliche Informationen zum Arbeitnehmerschutz und den gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Gesundheit am Arbeitsplatz und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Was müssen Unternehmen bei einer Kontrolle beachten?

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber müssen unter anderen Auskünfte erteilen, Einsicht in Unterlagen gewähren und dafür sorgen, dass die Räumlichkeiten zugänglich sind. Sie haben das Recht, an der Kontrolle teilzunehmen.

Prozesskette mit dem Schriftzug „Safety First“

Wenn Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes nicht eingehalten wurden, müssen Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber den rechtmäßigen Zustand rechtzeitig herstellen. Ansonsten erstattet die Arbeitsinspektion eine Strafanzeige bei der Verwaltungsbehörde. Bei schwerwiegenden Übertretungen muss die Arbeitsinspektion sofort mit einer Strafanzeige vorgehen.

Sollte es Beschwerden oder Feedback zur Vorgehensweise der Arbeitsinspektion geben, können diese an die Ombudsstelle der Arbeitsinspektion gerichtet werden.

Letzte Aktualisierung: 15. September 2022

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion