Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Teil 1 — Mitarbeiter finden

Teil 1 der Arbeitsrechtsreihe beschäftigt sich mit der Mitarbeitersuche, Stellenbeschreibungen und dem Auswahlverfahren.

Gruppenarbeit

Was bei der Stellenausschreibung zu beachten ist

Die Mitarbeitersuche in Unternehmen fängt meistens mit der Stellenausschreibung an. Dabei müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. So muss z.B. jede Stellenausschreibung das Mindestgehalt, die konkret zu erfüllenden Aufgaben, das Stellenziel und das Anforderungsprofil an die Arbeitssuchenden (z.B. gewünschte Ausbildungen, Berufskenntnisse, Sprachkenntnisse) enthalten. Die gesamte Stellenausschreibung muss außerdem geschlechterneutral und diskriminierungsfrei formuliert sein.  

Geschalten werden kann die Stellenausschreibung zum Beispiel

Zustätzlich kann in den sozialen Netzwerken auf offene Stellen aufmerksam gemacht werden.

Die richtige Person auswählen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sich für für die richtige Bewerberinnen/den richtigen Bewerber zu entscheiden. Das Bewerbungsgespräch ist die häufigste Auswahlmethode. Darüber hinaus können auch spezielle Tests eingesetzt werden. Das sind zum Beispiel Persönlichkeitstests, Logiktests oder fachbezogene Tests, wo Bewerberinnen/Bewerber ein Fallbeispiel lösen müssen. 

Das Assessment Center ist ein Auswahlverfahren welches die Bewerberinnen/Bewerber mit konkreten Aufgabenstellungen über einen längeren Zeitraum (meist halbtags oder ganztags) evaluiert. Hierbei kann z.B. verlangt werden, dass Aufgaben nach Priorität gereiht werden, eine kurze Präsentation vorbeireitet wird, oder eine Aufgabe zu lösen ist. Das Unternehmen kann durch das Assessment Center einen Überblick über die Eigenschaften (z.B. Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent) der Bewerberinnen/Bewerber erhalten und anhand diesen seine Auswahl treffen.

Hinweis

Weitere Informationen, die bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zu beachten sind, finden sich in Teil 8 der Selbstständigkeitsreihe. 

Letzte Aktualisierung: 7. September 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion