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Honorarnote
Eine Honorarnote ist ein Beleg, den vor allem Freiberuflerinnen/Freiberufler (z.B. Architektinnen/Architekten, Ärztinnen/Ärzte, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen/Steuerberater) und freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer für ihre Leistungen ausgeben, um damit die Kosten für diese Tätigkeiten in Rechnung zu stellen. Die Honorarnote wird vor allem für die Abrechnung kleinerer Nebentätigkeiten verwendet, bei denen kein Arbeitsverhältnis besteht, die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer aber auch kein eigenes Unternehmen führt.
Die in den Honorarnoten angegebenen Einnahmen müssen am Ende des Jahres im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion