Anmeldung ohne verfügbare Zugangsdaten mit Hilfe des USP Service Center Schritt-für-Schritt-Anleitung für Erstanmeldung in Vertretung eines Unternehmens oder Vereins

Ausgangssituation

  • Sie haben keine digitale Signatur (ID Austria) und keine Möglichkeit, sich diese zu beschaffen
  • Sie haben keinen FinanzOnline-Zugang für Ihr Unternehmen und keine Möglichkeit, sich diesen zu beschaffen

Hinweis

Die ID Austria ist Ihre persönliche Unterschrift im Internet. Sie ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und somit Ihr digitaler Ausweis im Netz.

Aktivieren Sie jetzt Ihre ID Austria! ( A-Trust)

Schritte zur Anforderung des Zugangs zu Mein USP

  • Unterlagen und Dokumente

    Organisieren Sie alle benötigten Unterlagen und Dokumente:

    • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) von Ihnen oder der Person, die USP-Administrator werden soll
    • Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit (Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Ergänzungsregister sonstiger Betroffener, Auszug aus dem Vereinsregister)
    • Einen eindeutigen Schlüssel für das Unternehmen (Firmenbuchnummer, ZVR-Zahl, Ordnungszahl des ERsB, GISA-Zahl, Kennziffer des Unternehmensregisters)
    • Optional: Nachweis, dass Sie das Unternehmen (selbständig) vertreten dürfen (Firmenbuchauszug)
  • Service Center kontaktieren

    Nehmen Sie Kontakt mit dem USP Service Center auf und übermitteln Sie die angeführten Unterlagen und Ihr Anliegen.

    Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter senden die Zugangsdaten zu Mein USP an die zukünftige USP-Administratorin/den zukünftigen USP-Administrator und einen RSa-Brief an die Geschäftsführung (jeweils Firmenadresse).

Abschließen der Registrierung nach Erhalt des RSa-Briefs

  • Freischaltcode übergeben

    Die Geschäftsleitung übergibt den Freischaltcode an die USP-Administratorin/den USP-Administrator.

    Der Freischaltcode ist 28 Tage gültig!

  • Auswahl Administrator

    USP-Administratorin/USP-Administrator:

Hiermit ist die Erstanmeldung bei Mein USP abgeschlossen.

Letzte Aktualisierung: 5. Dezember 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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