Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
Es werden Erleichterungen beim Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen geschaffen.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. April 2024
- Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Hauptgesichtspunkte
Für die Jahre 2024 bis 2026 hat der Nationalrat im Zuge der letzten Budgetverhandlungen eine Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen auf Wohn- bzw. öffentlichen Gebäuden beschlossen. Diese Umsatzsteuerbefreiung bewirkt aber zugleich, dass kein Investitionszuschuss für diese Anlagen gewährt wird. Der Initiativantrag zur Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) soll gewährleisten, dass auch Betriebe, die bereits vorsteuerabzugsberechtigt waren und somit von der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen nicht profitieren, weiterhin den Investitionszuschuss erhalten können. Nach einem Abänderungsantrag umfasst der Beschluss des Nationalrates die Aufnahme der Forst- und Landwirte in die Ausnahmebestimmung.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 27/2024 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Abänderungsantrag (→ Parlamentsdirektion)
- Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)
- Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (Budgetbegleitgesetz 2024) (→ RIS)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie