Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Es werden Erleichterungen beim Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen geschaffen.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. April 2024
  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Hauptgesichtspunkte

Für die Jahre 2024 bis 2026 hat der Nationalrat im Zuge der letzten Budgetverhandlungen eine Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen auf Wohn- bzw. öffentlichen Gebäuden beschlossen. Diese Umsatzsteuerbefreiung bewirkt aber zugleich, dass kein Investitionszuschuss für diese Anlagen gewährt wird. Der Initiativantrag zur Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) soll gewährleisten, dass auch Betriebe, die bereits vorsteuerabzugsberechtigt waren und somit von der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen nicht profitieren, weiterhin den Investitionszuschuss erhalten können. Nach einem Abänderungsantrag umfasst der Beschluss des Nationalrates die Aufnahme der Forst- und Landwirte in die Ausnahmebestimmung.

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Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie