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Amtssprache

Die Amtssprache ist die Sprache, die bei Behörden und Gerichten verwendet wird, und zwar sowohl zwischen den Ämtern untereinander als auch zwischen den Ämtern und den Bürgerinnen/Bürgern.

Das Erlassen von Gesetzen, das Erteilen von Bürgerauskünften, die Abhaltung und Protokollierung von gerichtlichen Verhandlungen, das Einbringen von Schriftsätzen und Anträgen bei Gerichten und Verwaltungsbehörden erfolgen in der Amtssprache.

Die Amtssprache in Österreich ist Deutsch. Zusätzlich gelten in einigen Regionen Österreichs die Minderheitensprachen Kroatisch, Slowenisch und Ungarisch als Amtssprachen.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion