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Einheitswert

Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer herangezogen. Auch die Grunderwerbsteuer wird in bestimmten Fällen vom Einheitswert des Grundstücks berechnet. Ebenso dient der Einheitswert als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).

Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

Weiterführende Links

Immobilien und Grundstücke ( BMF)

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion