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Haftung

Rechtlich gesehen bedeutet Haftung allgemein, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

Beispiel

  • Haftung der Eltern für ihre Kinder
  • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
  • Haftung als "Bürge und Zahler"
    In diesem Fall sind Kreditnehmerin/Kreditnehmer und Bürgin/Bürge als Mitschuldnerin/Mitschuldner für die gesamte Schuld zu betrachten, d.h. die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin/dem Hauptschuldner oder gleich bei der Bürgin/dem Bürgen eintreiben will.
Letzte Aktualisierung: 5. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion