Begriffe mit H
Buchstabennavigation
Haftung
Rechtlich gesehen bedeutet Haftung allgemein, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.
Beispiel
- Haftung der Eltern für ihre Kinder
- Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
- Haftung als "Bürge und Zahler"
In diesem Fall sind Kreditnehmerin/Kreditnehmer und Bürgin/Bürge als Mitschuldnerin/Mitschuldner für die gesamte Schuld zu betrachten, d.h. die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin/dem Hauptschuldner oder gleich bei der Bürgin/dem Bürgen eintreiben will.
Letzte Aktualisierung: 5. Mai 2023
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion