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Pflegefreistellung
Die Pflegefreistellung ist ein sondergesetzlich geregelter Anspruch auf Dienstfreistellung aus wichtigen in der Person der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers gelegenen Gründen unter Fortzahlung des Entgelts.
Anspruch auf Pflegefreistellung besteht bei der Pflege eines erkrankten, im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen und bei einer notwendigen Betreuung des eigenen Kindes bei Ausfall der ständigen Betreuungsperson. Zusätzlich gibt es auch eine erweiterte Pflegefreistellung.
Ausführliche Informationen zum Thema "Pflegefreistellung" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion