Begriffe mit Z

Buchstabennavigation

Zuständigkeit

Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

Beispiel

  • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
  • Die Anmeldung der Eheschließung ist beim nächstgelegenen Standesamt/Standesamtsverband zu erledigen (örtliche Zuständigkeit).
Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion