Aushilfskräfte für den Sommer gesucht – Dienstverhältnis oder Gefälligkeitsdienst
Im Sommer finden zahlreiche Veranstaltungen statt, bei denen häufig Aushilftskräfte benötigt werden. Dabei sind einige wichtige Punkte zu beachten.
In der Hochsaison und bei Veranstaltungen, die oftmals nur einmal im Jahr stattfinden, ist der Bedarf an Aushilfekräften groß. Häufig engagieren sich hierfür Familien- oder Vereinsmitglieder. Dabei stellt sich die Frage, ob ein Dienstverhältnis besteht, was sozialversicherungs- und steuerrechtliche Verpflichtungen nach sich ziehen kann.
Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Aspekte
Erhält die Aushilfskraft eine Entschädigung für ihre Tätigkeit (z.B. Stundenlohn, Trinkgeld) liegt jedenfalls ein Dienstverhältnis vor. In diesem Fall muss die Aushilfskraft bei der ÖGK angemeldet werden und ist steuerpflichtig.
Erhält die Aushilfskraft keine Entschädigung für ihre Tätigkeit, handelt es sich um einen sogenannten "Freundschafts- oder Gefälligkeitsdienst". Diese Tätigkeiten dürfen nur
- ohne Arbeitsverpflichtung,
- in einem zeitlich eingeschränkten Rahmen, und
- tatsächlich unentgeltlich erbracht werden.
In diesem Fall entfallen die Anmeldung bei der ÖGK und die Steuerpflicht.
Es wird grundsätzlich angenommen, dass Vereinsmitglieder freiwillig und unentgeltlich arbeiten, während Familienangehörige oder Verwandte von Vereinsmitgliedern eine Entschädigung erhalten und somit ein Dienstverhältnis vorliegt.
Hinweis
Fließen Trinkgelder direkt in die Vereinskassa, zählen diese nicht als Entschädigung der Aushilfskräfte.
Teilweise Erhöhung des Saisonkontingents
Für das Jahr 2024 wurde das Saisonkontingent im Tourismus nochmal auf 4.295 Plätze erhöht. In der Land- und Forstwirtschaft bleibt es bei 3.162 Plätzen. Ausländische Arbeitskräfte können nach einer Arbeitsmarktprüfung eine befristete Beschäftigungsbewilligung bekommen. Die Saisonkontingentverordnung 2024 enthält eine Aufschlüsselung darüber, welches Bundesland wie viele Saisoniers pro Zweig zur Verfügung hat.
Nähere Informationen zum Thema Saisoniers finden Sie am USP.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion