Beantragung der Energiekostenpauschale über das USP

Kleinst- und Kleinunternehmen können die Pauschalförderung von bis zu 2.475 Euro ab sofort über das USP beantragen.

Die Energiekostenpauschale (Energiekostenzuschuss II) hilft Unternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Es handelt sich um eine Pauschalförderung in Höhe von 110 bis 2.475 Euro, je nach Branche und Jahresumsatz. Die Förderung wird von der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) abgewickelt, die Antragstellung läuft über das Unternehmensserviceportal (USP).

Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit einer Betriebsstätte in Österreich sowie einem Mindestjahresumsatz von 10.000 Euro und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 Euro. Die Förderung ist rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar. 

Nicht anspruchsberechtigt sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) sind ebenfalls nicht antragsberechtigt.

Antragstellung über das USP

Unternehmen können ihre Anträge ab sofort online über das USP stellen. Für die Antragstellung wird eine Handy-Signatur bzw. ID Austria und ein Zugang zum USP benötigt. Im USP muss außerdem eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen. Es sind keine Dokumente, Belege, Energieintensitätsnachweise oder Steuerunterlagen notwendig.

Tipp

Alle Informationen und FAQs zur Beantragung der Energiekostenpauschale über das USP können Sie am USP nachlesen. Informationen zur Energiekostenpauschale selbst finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at (→ FFG).

Der Selbst-Check der FFG

Um den Antrag ausreichend vorzubereiten, können Unternehmen einen Selbst-Check auf der Website www.energiekostenpauschale.at (→ FFG) durchführen, indem sie sechs Fragen beantworten. Dort und in der aktuellen Presseaussendung der FFG (→ APA) befinden sich weitere Informationen zur Energiekostenpauschale.

Letzte Aktualisierung: 10. August 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion