Von der Idee zum eigenen Unternehmen: Teil 4 – Die Firma

Teil 4 der Selbstständigkeitsreihe beschäftigt sich mit dem Namen des Unternehmens.

Die Firma hat wesentlichen Einfluss auf den Wiedererkennungswert und den Erfolg eines Unternehmens. Sie ist der im Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmens, unter dem es seine Geschäfte betreibt und Unterschriften abgibt. Umgangssprachlich wird der Begriff Firma als Synonym für das Unternehmen selbst verwendet.

Mit dem Eintrag in das Firmenbuch schützen sich Unternehmen davor, dass andere Unternehmen denselben Namen nutzen. Dafür muss der Name eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Paragraph Rot Finanzen

Gesetzliche Anforderungen an die Firma

  • Die Firma muss Unterscheidungskraft besitzen und zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein.
  • Angaben, die geeignet sind über geschäftliche Verhältnisse, die für die betroffenen Verkehrskreise bedeutend sind, in die Irre zu führen, dürfen nicht in der Firma enthalten sein.
  • Die gewählte Rechtsform (z.B. GmbH, e.U.) muss zwingend in der Firma enthalten sein.

Zulässige Firmen

Grundsätzlich muss die Firma in lateinischer Schrift geschrieben werden. Nicht erlaubt ist die Verwendung von sinnlosen Zeichen oder unaussprechlichen Buchstabenkombinationen.

Reine Gattungs- oder Branchenbezeichnungen sind unzulässig. Daher ist die Kombination mit einem Namen oder einer Fantasiebezeichnung empfehlenswert.

Tipp

Um einen Überblick darüber zu bekommen, ob die gewünschte Firma bereits vergeben ist, hilft das kostenlose Unternehmensregister der EU bzw. in Österreich die Firmenbuchabfrage des BMJ.

Nähere Informationen zur Firma bei Einzelunternehmen, Firma bei GmbHs sowie zur Firma bei Personengesellschaften sind auf startup.usp.gv.at zu finden.

Letzte Aktualisierung: 18. November 2022

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion