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Ersitzung

Unter Ersitzung wird der Erwerb eines Rechts (z.B. Eigentum, Dienstbarkeiten, Wasser-, Fischereirecht) durch dessen jahrelanges (30 bzw. 40 Jahre) ungehindertes Ausüben in gutem Glauben (in der Meinung, man sei dazu berechtigt) bezeichnet.

Letzte Aktualisierung: 26. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion