Begriffe mit L

Buchstabennavigation

Landesverwaltungsgericht

Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurden ein Bundesverwaltungsgericht, ein Bundesfinanzgericht und neun Landesverwaltungsgerichte (für jedes Bundesland eines) neu geschaffen. Diese haben mit 1. Jänner 2014 ihre Tätigkeit aufgenommen.

Die Landesverwaltungsgerichte ersetzen u.a. die bisherigen Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) und sonstigen Rechtsschutzbehörden. Es gibt eine "Generalklausel" für ihre sachliche Zuständigkeit: Soweit sich gesetzlich nichts anderes ergibt, erkennen über Beschwerden die Landesverwaltungsgerichte (auch in Abgabenangelegenheiten). In ihre Zuständigkeit fallen beispielsweise Beschwerden gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit oder gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Verwaltungsgerichtsbarkeit" und "Instanzenzug – Landesverwaltungsgericht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion