e-Rechnung an den Bund

1. Ich will eine e-Rechnung an den Bund legen, was muss ich tun?

Sie müssen

Dort können Sie mittels Formular (manuell), Upload (manuell) oder Webservice (automatische Übermittlung) eine e-Rechnung an den Bund legen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen dazu:

e-Rechnungen an den Bund werden automatisch an die Empfängerin/den Empfänger weitergeleitet. Die Annahme der e-Rechnung erfolgt nach positiver technischer Prüfung und wird der Rechnungsstellerin/dem Rechnungssteller per E-Mail mit dem PDF der Rechnung im Anhang bestätigt. Voraussetzung dafür ist die korrekte Angabe der E-Mail-Adresse in der e-Rechnung.

Die Daten in der e-Rechnung an den Bund können nur vor dem Abschicken geändert bzw. korrigiert werden. Eine bereits eingebrachte e-Rechnung kann nicht mehr bearbeitet werden. Etwaige Fehler, z.B. ein fehlerhafter Firmenwortlaut, sind allenfalls mit dem Rechnungsempfänger/Auftraggeber abzuklären. Die Rechnung kann durch Einbringung einer Stornorechnung, die die ursprüngliche Rechnung aufhebt, außer Kraft gesetzt werden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass der Rechnungsempfänger/Auftraggeber die falsche Rechnung löscht und von der Rechnungsstellerin/vom Rechnungssteller eine neue Rechnung eingebracht wird.

An andere Rechnungsempfänger (z.B. Bundesländer) können ebenfalls e-Rechnungen eingebracht werden. Die Nutzung der Anwendung "E-RECHNUNG.GV.AT" für Rechnungen an andere Rechnungsempfänger ist derzeit noch freiwillig.

2. Ich erbringe eine Dienst-/Werkleistung für den Bund, bin aber kein Unternehmer. Wie lege ich eine e-Rechnung an den Bund?

Wenn Sie neben Ihrer unselbständigen auch eine selbständige Tätigkeit auf z.B. Honorar- oder Werkvertragsbasis (Vorträge, Schulungstätigkeit etc.) bei einer Bundesdienststelle erbringen, zählen Sie ebenfalls zur Zielgruppe des USP. Das heißt, Sie legen Ihre e-Rechnung an den Bund über das USP. Dafür müssen Sie sich im USP registrieren.

Holen Sie sich eine ID Austria:

Sollte der reguläre elektronische Prozess nicht durchgeführt werden können – das kann in Einzelfällen passieren – führen Sie folgenden durch: Registrierungsprozess für Personen, die nicht im Namen eines Unternehmens eine e-Rechnung legen.

Alles weitere zur e-Rechnung an den Bund finden Sie auf der Website www.e-rechnung.gv.at. Alternativ können Sie die e-Rechnung an den Bund auch durch einen Service Provider wie etwa Ihre Steuerberaterin/Ihren Steuerberater einbringen.

3. Wo finde ich Details zur e-Rechnung an den Bund? Etwa zu Lieferantennummer, Auftragsreferenz?

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website www.e-rechnung.gv.at. Einige häufig gestellte Fragen haben wir nachstehend verlinkt.

 

Hinweis

Mittels Formular erzeugte e-Rechnungen können als Vorlage für weitere e-Rechnungen gespeichert werden. Das Formular ist in mehrere Fenster unterteilt. Es besteht zwei Mal die Möglichkeit der Speicherung einer Vorlage. Im Fenster "Rechnungskontrolle" mit dem Button "Nur als Vorlage speichern (wird nicht automatisch übermittelt)" und im Fenster "Bestätigung" mit dem Button "e-Rechnung speichern".

4. Wie bekomme ich unter "Meine Services" die Anwendung E-RECHNUNG.GV.AT angezeigt?

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Wenn Sie für Ihr Unternehmen einzelvertretungsbefugt oder eine Einzelunternehmerin/ein Einzelunternehmer sind, wird Ihnen das Recht automatisch zugeordnet und scheint sofort nach abgeschlossener Registrierung unter "Meine Services" auf.

2. Ihre USP-Administratorin/Ihr USP-Administrator muss Ihrem Benutzerkonto das Recht e-Rechnung an den Bund zuordnen. Wenn Sie selbst USP-Administratorin/USP-Administrator sind, dann müssen Sie sich das Recht selbst zuordnen. Damit das Recht dann in "Meine Services" aufscheint, müssen Sie sich erneut anmelden.

Hinweis

Die Anwendung e-Rechnung an den Bund heißt E-RECHNUNG.GV.AT.

USP-Benutzerleitfaden für die e-Rechnung an den Bund (PDF, 1 MB) (PDF zum Download)

Ausführliche Informationen zum Thema "e-Rechnung an die öffentliche Verwaltung" finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 5. Dezember 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • USP-Redaktion
  • Bundesministerium für Finanzen