Berechtigungen zur Beschäftigung für Arbeitnehmer
Ausländische Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer können mit folgenden persönlichen Berechtigungen bzw. Bestätigungen in Österreich arbeiten:
- Rot-Weiß-Rot Karte
- Blaue Karte EU
- Rot-Weiß-Rot Karte plus
- Daueraufenthalt EU
- Aufenthaltstitel "Familienangehöriger"
- Aufenthaltskarte für Angehörige einer EWR-Bürgerin/eines EWR-Bürgers
- Daueraufenthaltskarte für Angehörige einer EWR-Bürgerin/eines EWR-Bürgers
- Aufenthaltsberechtigung plus
- Aufenthaltsbewilligung Künstler
Hinweis
Seit 1. Jänner 2014 werden keine neuen Arbeitserlaubnisse und Befreiungsscheine (Ausnahme: türkische Assoziationsarbeitnehmerinnen/Assoziationsarbeitnehmer) mehr ausgestellt. Bereits erteilte Bewilligungen gelten noch bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer weiter. Personen im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis oder eines gültigen Befreiungsscheins können eine Rot-Weiß-Rot Karte plus beantragen.
Für türkische Assoziationsarbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bleibt der Befreiungsschein weiter bestehen.
Nähere Informationen zur Beschäftigung von Bürgerinnen/Bürgern aus EU-/EWR-Staaten bzw. Bürgerinnen/Bürgern aus Nicht-EU/EWR-Staaten finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft