Berechtigungen zur Beschäftigung für Arbeitnehmer

Ausländische Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer können mit folgenden persönlichen Berechtigungen bzw. Bestätigungen in Österreich arbeiten:

Hinweis

Seit 1. Jänner 2014 werden keine neuen Arbeitserlaubnisse und Befreiungsscheine (Ausnahme: türkische Assoziationsarbeitnehmerinnen/Assoziationsarbeitnehmer) mehr ausgestellt. Bereits erteilte Bewilligungen gelten noch bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer weiter. Personen im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis oder eines gültigen Befreiungsscheins können eine Rot-Weiß-Rot Karte plus beantragen.

Für türkische Assoziationsarbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bleibt der Befreiungsschein weiter bestehen.

Nähere Informationen zur Beschäftigung von Bürgerinnen/Bürgern aus EU-/EWR-Staaten bzw. Bürgerinnen/Bürgern aus Nicht-EU/EWR-Staaten finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft