Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz u.a.

Mit dieser Novelle sollen Änderungen vorgenommen werden, die der Verwaltungsvereinfachung, der Wettbewerbsgleichheit, der Verbesserung der Veranlagungsmöglichkeiten sowie der Stärkung der Aufsicht dienen.

  • Beginn der Begutachtung: 27. März 2024
  • Ende der Begutachtung: 2. Mai 2024
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 1. Oktober 2024

Ziele

  • Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung
  • Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen
  • Sicherstellung einer für die Anlegerinnen/Anleger zufriedenstellenden Performance

Inhalt

  • Umstellung auf elektronische Kontonachricht
  • Einführung von Nachhaltigkeitsvorschriften für Betriebliche Vorsorgekassen
  • Anpassung der Veranlagungsbedingungen für Betriebliche Vorsorgekassen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit der vorliegenden Novelle des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes sollen diverse Änderungen vorgenommen werden, die der Verwaltungsvereinfachung, der Wettbewerbsgleichheit, der Verbesserung der Veranlagungsmöglichkeiten sowie der Stärkung der Aufsicht dienen.

Wesentliche Elemente des Vorschlages sind

  • die Umstellung auf eine elektronische Versendung der jährlichen Kontonachricht,
  • klare Vorgaben betreffend die Rahmenbedingungen für die Gewährung einer zusätzlichen Zinsgarantie sowie die Werbung durch Betriebliche Vorsorgekassen (BV-Kassen),
  • die Einführung eines auf das Geschäftsmodell von BV-Kassen ausgerichteten Risikomanagements,
  • die Verpflichtung der BV-Kassen zur Offenlegung der Nachhaltigkeit ihrer Veranlagungen entsprechend den europäischen Vorgaben,
  • durch die Schaffung des Wertpapierfirmengesetzes notwendig gewordene geringfügige Änderungen des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes.

Weiterführende Links

Begutachtungsentwurf ( Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 27. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion