Sanktionen
Besteht Registrierkassenpflicht und wird keine Registrierkasse genutzt oder verfügt die Registrierkasse über keine technische Sicherheitseinrichtung, ist dies als Finanzordnungswidrigkeit strafbar und wird mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 Euro geahndet.
Weiterführende Links
Registrierkassenpflicht für Unternehmen (→ WKO)
Rechtsgrundlagen
- § 124b Z 296 Einkommensteuergesetz (EStG)
- § 51 Abs 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG)
Letzte Aktualisierung: 9. September 2022
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- Bundesministerium für Finanzen