Steuern und Abgaben – Allgemeines

Aktuelle Informationen über Steuern und Abgaben, Zuständigkeiten der Finanzämter, verfahrensrechtliche Bestimmungen, Meldepflicht bei Schenkungen etc.

Information für Einsteiger

Steuern und Abgaben sind Begriffe, die mitunter synonym verwendet werden. Die Abgabe ist jedoch ein finanzwissenschaftlicher Überbegriff. Darunter fallen Steuern, Beiträge und Gebühren.

Zur Erhebung von Abgaben sind laut Finanz-Verfassungsgesetz (F-VG) ausschließlich der Bund, die Bundesländer und die Gemeinden befähigt. Zuständigkeit sowie Verfahren zur Festsetzung und Einhebung von Bundesabgaben werden durch die Bundesabgabenordnung (BAO) geregelt. Die BAO ist auch von den Bundesländern und Gemeinden anzuwenden. Einige wenige in die BAO aufgenommene länder- und gemeindespezifische Besonderheiten (z.B. Mahngebühren) sind im Anhang an die für den Bund korrespondierende Bestimmung der BAO geregelt (z.B. bei den Mahngebühren in § 227a BAO).

Steuern

Steuern stehen keine unmittelbaren Gegenleistungen gegenüber, sie dienen generell der Finanzierung staatlicher Leistungen.

Steuern können nach unterschiedlichen Kriterien unterteilt werden:

  • Nach der Art der Erhebung:
  • Nach dem Steuergegenstand:
  • Nach der Ertragshoheit:
    • Gemeinschaftliche Bundesabgaben (z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer)
    • Ausschließliche Bundesabgaben (z.B. Stempel- und Rechtsgebühren, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichfonds)
    • Ausschließliche Gemeinde-/Landesabgaben (z.B. Kommunalsteuer, Grundsteuer, Feuerschutzsteuer, Fremdenverkehrsabgabe, Jagd- und Fischereiabgaben)
  • Nach Personensteuern und Sachsteuern:
    • Personensteuern: entscheidend für den Steuergegenstand und besonders für die Steuerhöhe ist die persönliche Situation der Steuerschuldnerin/des Steuerschuldners (z.B. Höhe des Einkommens, Familienstand)
    • Sachsteuern: für die Steuerhöhe sind objektbezogene Merkmale entscheidend (z.B. verschiedene Umsatz-Steuersätze für unterschiedliche Warenkategorien oder Dienstleistungen)
  • Nach Veranlagungssteuern und Selbstbemessungssteuern:
    • Veranlagungssteuern: das Finanzamt setzt auf Basis der Steuererklärung die Steuer für ein Kalenderjahr fest, Vorauszahlungen können geleistet werden (z.B. Einkommensteuer)
    • Selbstbemessungssteuern: die/der Steuerpflichtige bzw. die/der zur Einbehaltung von Steuern Verpflichtete berechnet die Steuern selbst (z.B. Normverbrauchsabgabe, Versicherungssteuer)
    • In manchen Fällen erfolgt zunächst eine Selbstbemessung und sodann eine Veranlagung für das vorangegangene Kalenderjahr (z.B. Umsatzsteuervorauszahlungen – Umsatzsteuerveranlagung)
  • Nach regelmäßig zu erhebenden Steuern (Abschnittssteuern) und einmalig anfallenden Steuern:

Durch die Steuerpolitik der europäischen Union wird gewährleistet, dass die national unterschiedlichen Vorschriften für indirekte Steuern nicht den freien Kapitalverkehr behindern bzw. dass keine Steuerschlupflöcher entstehen. Mindest- und Höchststeuersätze für Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern helfen, allzu starke Wettbewerbsverzerrungen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten zu vermeiden. Das Ziel der Europäischen Kommission ist eine größtmögliche Harmonisierung der Steuersätze für indirekte Steuern.

Beiträge

Beiträge sind Geld- oder Sachleistungen, die von Personen geleistet werden, die ein besonderes Interesse an der Errichtung oder Erhaltung öffentlicher Einrichtungen haben (z.B. Kammerbeiträge).

Gebühren

Als Gebühren gelten Entgelte, die von Gebietskörperschaften für bestimmte Leistungen eingehoben werden (z.B. Gebühren für den Anschluss an das öffentliche Wasser- und Abwassernetz, für die Müllabfuhr).

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen