Steuersätze der Umsatzsteuer

Die wichtigsten Steuersätze sind

  • der allgemeine Steuersatz von 20 Prozent und
  • der ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent und 13 Prozent.

Der 20-prozentige Steuersatz ist der Standardsteuersatz in Österreich.

Umsätze, bei denen der Steuersatz von 10 Prozent oder 13 Prozent zur Anwendung gelangt, stellen die Ausnahme dar. Diese sind im § 10 Umsatzsteuergesetz vollständig aufgelistet.

Der 10-prozentige Steuersatz gilt z.B. für:

  • Die Vermietung zu Wohnzwecken
  • Die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung)
  • Die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke
  • Die Müllabfuhr
  • Die Lieferung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Lebensmitteln

Der 13-prozentige Steuersatz gilt z.B. für

  • Die Lieferung von lebenden Tieren, lebenden Pflanzen, Brennholz etc.
  • Umsätze aus der Tätigkeit als Künstlerin/Künstler
  • Film- oder Zirkusvorführungen
  • Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen

Hinweis

Die Europäische Kommission stellt Informationen zu den Steuersätzen von Mitgliedstaaten der EU in der Datenbank "Steuern in Europa ( EK)" zur Verfügung.

Weiterführende Links

Rz 1339 ff Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (UStR 2000)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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