Steuersätze der Umsatzsteuer
Die wichtigsten Steuersätze sind
- der allgemeine Steuersatz von 20 Prozent und
- der ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent und 13 Prozent.
Der 20-prozentige Steuersatz ist der Standardsteuersatz in Österreich.
Umsätze, bei denen der Steuersatz von 10 Prozent oder 13 Prozent zur Anwendung gelangt, stellen die Ausnahme dar. Diese sind im § 10 Umsatzsteuergesetz vollständig aufgelistet.
Der 10-prozentige Steuersatz gilt z.B. für:
- Die Vermietung zu Wohnzwecken
- Die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung)
- Die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke
- Die Personenbeförderung außer mit Luftfahrzeugen im Inland (13 Prozent)
- Die Müllabfuhr
- Die Lieferung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Lebensmitteln
Der 13-prozentige Steuersatz gilt z.B. für
- Die Lieferung von lebenden Tieren, lebenden Pflanzen, Brennholz etc.
- Umsätze aus der Tätigkeit als Künstlerin/Künstler
- Film- oder Zirkusvorführungen
- Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen
Hinweis
Die Europäische Kommission stellt Informationen zu den Steuersätzen von Mitgliedstaaten der EU in der Datenbank "Steuern in Europa (→ EK)" zur Verfügung.
Weiterführende Links
Rz 1339 ff Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (UStR 2000)
Rechtsgrundlagen
- § 10 Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Steuerreformgesetz 2020 (BGBl I Nr. 103/2019)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen