Verfahrensrechtliche Bestimmungen

Jede Materie hat spezielle Fachausdrücke, so auch das Steuerrecht. Zuerst ist es daher notwendig, sich mit den vom Steuergesetzgeber verwendeten Begriffen vertraut zu machen. Kurz erklärt werden sollte der Begriff "Abgabepflichtige"/"Abgabepflichtiger". In der Bundesabgabenordnung (BAO) versteht man darunter eine Person, welche in einem Abgabenverfahren als Abgabenschuldnerin/Abgabenschuldner in Betracht kommt (§ 77 Abs 1 BAO).

Wesentlich ist, dass eine Abgabepflichtige/ein Abgabepflichtiger gemäß § 78 Abs 1 BAO als Partei gilt, was für ihn eine Reihe von Rechten und Pflichten mit sich bringt. Wenn Sie bei Ihrer Unternehmensgründung erfolgreich sein wollen, sollten Sie auf alle Fälle Ihre Rechte und Pflichten als Unternehmerin/Unternehmer ganz genau kennen.

Hinweis

Die BAO regelt das gesamte Abgabenverfahren, unter anderem wie der Verkehr zwischen den Abgabenbehörden, Parteien und sonstigen Personen abzulaufen hat, welche allgemeinen Bestimmungen für die Erhebung der Abgaben gelten, wie die Abgaben zu bemessen, festzusetzen und einzuheben sind sowie welche Rechtsschutzeinrichtungen vor Behördenwillkür schützen.

Rechtsgrundlagen

§§ 77 und 78 Bundesabgabenordnung (BAO)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen