Ausgaben vor Betriebseröffnung

Bereits vor der Gründung eines Unternehmens sind Maßnahmen zu treffen, die Kosten verursachen. Solche "vorweggenommenen Betriebsausgaben" stellen Steuerabsetzposten dar.

Beispiel

  • Aufwendungen zur Anschaffung von Betriebsmitteln
  • Mietzahlungen für ein Geschäftslokal vor der Betriebseröffnung
  • Reisen zu potenziellen Kundinnen/potenziellen Kunden und Lieferantinnen/Lieferanten
  • Beratungskosten betreffend die angestrebte Rechtsform etc.

Die Absicht der Unternehmensgründung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, wie zum Beispiel:

  • Gewerbeanmeldung
  • Schriftverkehr mit möglichen Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartnern
  • Einreichpläne
  • Kreditvereinbarungen
  • Inserate zur Personalbeschaffung
  • Kosten- und Umsatzplanung
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen