Ausgaben vor Betriebseröffnung
Bereits vor der Gründung eines Unternehmens sind Maßnahmen zu treffen, die Kosten verursachen. Solche "vorweggenommenen Betriebsausgaben" stellen Steuerabsetzposten dar.
Beispiel
- Aufwendungen zur Anschaffung von Betriebsmitteln
- Mietzahlungen für ein Geschäftslokal vor der Betriebseröffnung
- Reisen zu potenziellen Kundinnen/potenziellen Kunden und Lieferantinnen/Lieferanten
- Beratungskosten betreffend die angestrebte Rechtsform etc.
Die Absicht der Unternehmensgründung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, wie zum Beispiel:
- Gewerbeanmeldung
- Schriftverkehr mit möglichen Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartnern
- Einreichpläne
- Kreditvereinbarungen
- Inserate zur Personalbeschaffung
- Kosten- und Umsatzplanung
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen