Verbrauchsteuern und Energieabgaben

Unter Verbrauchsteuern und Energieabgaben versteht man Steuern auf die Lieferung oder den Verbrauch bestimmter Waren oder Energieerzeugnisse. In Österreich werden auf Alkohol, bestimmte alkoholische Getränke und Tabak Verbrauchsteuern erhoben. Energieabgaben fallen für elektrischen Strom, Mineralöle, Kohle und Erdgas an. Die EU-Mitgliedstaaten können zwar unterschiedliche Verbrauchsteuersätze festlegen, die verbrauchsteuerrechtlichen Grundlagen sowie die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren sind jedoch unionsweit einheitlich geregelt. Um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden, werden verbrauchsteuerpflichtige Waren in der Regel in jenem Land versteuert, in dem sie verbraucht werden.

Folgende Verbrauchsteuern und Energieabgaben sind in Österreich zu leisten:

Für Wein und Schaumwein fallen in Österreich keine Verbrauchsteuern an.

Energieintensive Produktionsbetriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, können sich die mit den Energielieferungen verbundenen Steuern wie Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe, Kohleabgabe oder Mineralölsteuer teilweise vergüten lassen.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen