Steuerschuld aufgrund der Rechnung
Wer in einer Rechnung einen zu hohen Betrag an Umsatzsteuer (z.B. 20 Prozent USt statt richtig 10 Prozent) ausweist, schuldet diesen Steuerbetrag, solange bis sie/er diese Rechnung entsprechend berichtigt.
Wer in einer Rechnung USt ausweist, obwohl sie/er
- keine Unternehmerin/kein Unternehmer ist, oder
- die in der Rechnung genannte Leistung nicht erbracht hat,
schuldet den ausgewiesenen Betrag an USt aufgrund der Rechnungslegung (§ 11 Abs 14 Umsatzsteuergesetz – UStG).
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen