Bessere Gestaltung von Bauland

Es fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn ein Grundstück durch eine behördliche Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland übertragen wird. Darunter sind Maßnahmen einer Behörde (z.B. Raumordnungs- oder Baubehörde) zu verstehen, denen sich eine Grundstückseigentümerin/ein Grundstückseigentümer nicht entziehen kann. Nicht befreit ist eine freiwillige Vereinbarung, weil dieser keine behördliche Maßnahme zugrunde liegt. Das Finanzamt ist an die behördliche Maßnahme (Bescheid) gebunden.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen