Entstehen der Steuerschuld und Steuerschuldner
Bei der Grunderwerbsteuer entsteht die Steuerschuld, sobald der steuerpflichtige Erwerbsvorgang (Verpflichtungsgeschäft) verwirklicht worden ist. Auf das Erfüllungsgeschäft (Übertragung des Eigentums durch Eintragung in das Grundbuch) kommt es nicht an.
Die Steuerschuldner (z.B. Käuferin/Käufer und Verkäuferin/Verkäufer) sind Gesamtschuldner zur ungeteilten Hand (Solidarschuldverhältnis).
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Bürgerinnen/Bürger und Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen