Sonstige organisatorische Maßnahmen

Unterschriftsprobenblatt und Tätigkeitsnachweis

Verfügt das Unternehmen über eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer, Prokuristin/Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte/Handlungsbevollmächtigten, wird in ausgewählten Fällen, auch ein Unterschriftsprobenblatt verlangt. Diesen Zweck erfüllt das Formular Verf 26, das unter bmf.gv.at > Formulare erhältlich ist.

Da im Wirtschaftsleben nicht nur seriöse Unternehmerinnen/seriöse Unternehmer auftreten, lässt das Finanzamt zum Schutz der Unternehmerinnen/Unternehmer Vorsicht walten und ersucht in ausgewählten Fällen, neben den Formularen Verf 15, 16 oder 24 auch um einen Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis), um eventuelle Beibringung einer Eröffnungsbilanz sowie eines Tätigkeitsnachweises. Als Tätigkeitsnachweise können z.B. Miet- oder Pachtverträge für das betriebene Geschäftslokal, Dienstnehmeranmeldungen, Ausgangsfakturen oder Kassenbücher verlangt werden.

Vergabe einer Steuernummer

Nachdem die Unterlagen geprüft wurden, wird die Unternehmerin/der Unternehmer beim Finanzamt registriert: Das Finanzamt erteilt eine 9-stellige Steuernummer, die Ihr Ordnungsbegriff ist, und legt einen neuen Steuerakt an. Die Steuernummer wird der Unternehmerin/dem Unternehmer mitgeteilt. Diese dient zur Identifikation und sollte daher auf allen Schriftstücken (Belegen, Zahlungsabschnitten usw.), welche dem Finanzamt übermittelt werden, angeführt werden. Es ist durchaus nichts Ungewöhnliches, dass im Zuge der Neuaufnahme eines Unternehmens ein Außendienstorgan des Finanzamtes dem jeweiligen Betrieb einen Besuch abstattet. Ein derartiger "Antrittsbesuch" vor Ort vermittelt der Behörde zweifellos ein besseres Bild, als wenn die Dinge lediglich von der "Amtsstube" aus beurteilt werden und dient auch als Servicemaßnahme der Aufklärung über die Rechte und Pflichten als Unternehmerin/Unternehmer.

Hinweis

Von der Steuernummer zu unterscheiden ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID).

Abgabenkonto

Ab dem Zeitpunkt der Registrierung besitzen Unternehmerinnen/Unternehmer ein Konto bei ihrem Finanzamt. Unter dem jeweiligen Namen und der Steuernummer richtet das Finanzamt ein Abgabenkonto ein. Auf dieses Konto haben in der Folge sämtliche Zahlungen, wie z.B. für Umsatz-, Einkommen-, Körperschaftsteuer, lohnabhängige Abgaben, Normverbrauchsabgabe etc. zu erfolgen.

Die Verbuchung der Beträge und die gesamte Kontengebarung (§ 213 Bundesabgabenordnung – BAO) erledigt im Finanzamt die Abteilung "Abgabensicherung" (Abgabeneinhebung und -einbringung). Gemeldete oder vorgeschriebene Abgaben werden als Belastung, die entsprechenden Zahlungen als Gutschrift gebucht. Die Bewegungen auf dem Abgabenkonto ergeben sich analog zu einem Bankkonto: Neben Rückständen (Schulden) können auch Guthaben auftreten.

Weist das Konto ein Guthaben auf, so kann dieses gleich zur Abdeckung einer zukünftigen fälligen Abgabe verwendet werden. Die Kontengebarung ist auch in FinanzOnline (Weitere Services/Steuerkonto) ersichtlich.

Bei einem Guthaben besteht u.a. die Möglichkeit, die Rückzahlung (Überweisung auf ein zu benennendes Bankkonto) oder eine Umbuchung/Überrechnung auf ein anderes Abgabenkonto zu beantragen (§ 239 BAO). Der Rückzahlungsantrag kann entweder formlos, schriftlich oder elektronisch in FinanzOnline (Weitere Services/Rückzahlung bzw. Weitere Services/Übertragung) eingebracht werden. Die Überweisung des Guthabens erfolgt umgehend.

Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, FinanzOnline und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.

Buchungsmitteilungen

So wie von einer Bank Kontoauszüge verschickt werden, sendet das Finanzamt der Unternehmerin/dem Unternehmer ebenfalls – spesenfrei – laufend nummerierte Buchungsmitteilungen zu, die über alle Bewegungen, die Fälligkeiten von Abgaben und den aktuellen Saldo informieren.

Jede Buchungsmitteilung enthält u.a. die Zeile "neuer Kontostand": So sieht die Unternehmerin/der Unternehmer, ob sie/er über einen Rückstand, ein Guthaben oder einen ausgeglichenen Kontostand verfügt. Informationen zu den Buchungen auf dem Steuerkonto können auch in FinanzOnline unter Abfragen/Steuerkonto abgerufen werden.

Jahreszusammenstellung

Als zusätzliches Service kann über FinanzOnline eine Jahreszusammenstellung abgerufen werden. Die Jahreszusammenstellung enthält eine nach Abgabenarten geordnete Übersicht aller Buchungen.

Weiterführende Links

FinanzOnline ( BMF)

Rechtsgrundlagen

Formulare

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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