Bemessungsgrundlage
Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich von der Gegenleistung bemessen. In bestimmten Fällen ist als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der sogenannte Grundstückswert oder der Einheitswert heranzuziehen.
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Bürgerinnen/Bürger und Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Hier kommen Sie zum Grundstückswertrechner (→ BMF) zur Ermittlung des Grundstückswertes nach dem Pauschalwertmodell gemäß § 4 Abs 1 GrEStG iVm § 2 GrWV.
- USP-Redaktion
- Bundesministerium für Finanzen