Registrierung zum IOSS

Wer kann sich zum IOSS registrieren?

Unternehmen, die entweder ihren Sitz oder eine Betriebsstätte innerhalb der EU haben, können sich direkt zum IOSS registrieren, ohne dass eine IOSS-Vertreterin/ein IOSS-Vertreter notwendig ist. Diese Unternehmen können sich wahlweise jedoch auch über eine IOSS-Vertreterin/einen IOSS-Vertreter zum IOSS registrieren.

Voraussetzung für eine Registrierung ist, dass das Unternehmen Einfuhr-Versandhandelsumsätze tätigt. Eine Registrierung ist ausgeschlossen, wenn das Unternehmen bereits in einem anderen Mitgliedstaat zum IOSS registriert ist und die Registrierung noch aufrecht ist. Eine Registrierung zum EU-OSS oder Nicht-EU-OSS ist jedoch nicht schädlich. Weiters ist eine Registrierung nicht möglich, wenn das Unternehmen einer Sperrfrist in Österreich oder in einem anderen Mitgliedstaat unterliegt.

Können sich Drittlandsunternehmen zum IOSS registrieren?

Für Drittlandsunternehmen, die weder einen Sitz noch eine Betriebsstätte in der EU haben, kann eine Registrierung nur über eine IOSS-Vertreterin/einen IOSS-Vertreter vorgenommen werden. Sonst gelten für die Registrierung grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für andere Unternehmen. 

In welchem Mitgliedstaat erfolgt die Registrierung?

Für EU-Unternehmen erfolgt die Registrierung in jenem Mitgliedstaat, in dem der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit liegt. Befindet sich der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit im Drittland, erfolgt die Registrierung in jenem Mitgliedstaat, in dem eine Betriebsstätte vorliegt. Drittlandsunternehmen, die weder einen Sitz noch eine Betriebsstätte haben, können sich nur in dem Mitgliedstaat registrieren, in dem ihre IOSS-Vertreterin/ ihr IOSS-Vertreter registriert ist.

Kleinunternehmen können sich zum IOSS registrieren, wenn sie auf die Steuerbefreiung verzichten oder Einfuhr-Versandhandelsumsätze erbringen, die der Umsatzsteuer eines anderen Mitgliedstaates unterliegen. 

Wie kann sich ein Unternehmen für den IOSS in Österreich registrieren?

Die Antragstellung für eine Registrierung zum IOSS erfolgt elektronisch über FinanzOnline. Eine Registrierung ist nur möglich, wenn das Unternehmen über eine österreichische UID-Nummer verfügt. Eine Registrierung über eine IOSS-Vertreterin/einen IOSS-Vertreter ist nur möglich, wenn die Vertreterin/der Vertreter über eine österreichische UID-Nummer verfügt.

Bis wann muss der Registrierungsantrag erfolgen?

Möchte ein Unternehmen den IOSS verwenden und liegen die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme vor, ist der IOSS ab jenem Tag zu verwenden, mit dem dem Unternehmen eine IOSS Nummer erteilt wird. Die Zustellung der IOSS Nummer erfolgt nach der vom Unternehmen in FinanzOnline ausgewählten Zustellungsart (daher entweder postalisch oder über eine elektronische Zustellung direkt in FinanzOnline) bzw. bei Registrierung über eine IOSS-Vertreterin/einen IOSS Vertreter nach der von dieser/diesem in FinanzOnline ausgewählten Zustellungsart.

Ein Unternehmen hat in FinanzOnline die elektronische Zustellung ausgewählt. Am 15. Jänner 2022 beantragt das Unternehmen in FinanzOnline eine Registrierung zum IOSS. Am gleichen Tag wird das Unternehmen registriert und es wird ihm eine IOSS-Nummer elektronisch über FinanzOnline zugestellt. 

Lösung

Das Unternehmen hat jene Einfuhr-Versandhandelsumsätze für Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro über den IOSS zu erklären, bei denen der Zeitpunkt der Zahlungsannahme am 15. Jänner 2022 oder danach liegt. Die Einfuhr erfolgt bei diesen Umsätzen steuerfrei, wenn das Unternehmen seine IOSS-Nummer bei der Zollanmeldung angibt. Umsätze, bei denen die Zahlungsannahme vor dem 15. Jänner 2022 liegt, sind im herkömmlichen Wege zu erklären und nicht von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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