Beispielhafter Betriebsausgabenkatalog

Die nachstehende Übersicht zeigt die gängigsten Betriebsausgaben:

  • Absetzung für Abnutzung (AfA; Abschreibung)
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
  • Beiträge zu einer Pflichtversicherung (z.B. GSVG)
  • Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen
  • Beiträge zur Selbstständigenvorsorge
  • Personalaufwand (Löhne, Gehälter, lohnabhängige Abgaben)
  • Waren- und Materialeinkauf
  • Leasingaufwand für betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter
  • Büroraummiete
  • Ab dem Jahr 2022: Arbeitsplatzpauschale für die betriebliche Nutzung der Wohnung
  • Beratungskosten (für Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Steuerberaterin/Steuerberater etc.)
  • Reisekosten
  • Ab dem Jahr 2022: 50 Prozent der Kosten für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Massenbeförderungsmittel für Einzelpersonen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass diese Karte auch für betrieblich veranlasste Fahrten verwendet wird
  • Werbung
  • Bezogene Leistungen (Fremdarbeiten)
  • Kommunikation (z.B. Telefon, Fax, Internet, Porto)
  • Büromaterial
  • Fachliteratur und -zeitschriften
  • Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen
  • Zinsen für Fremdkapital
  • Gewinnfreibetrag
  • Ab dem Jahr 2023: Investitionsfreibetrag bzw. Öko-Investitionsfreibetrag
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen