Tarifstufen

Das steuerpflichtige Einkommen bildet die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung. Je nach Höhe des Jahreseinkommens sind für die Berechnung der Einkommensteuer die folgenden Tarifstufen anzuwenden. Der Grenzsteuersatz gibt dabei an, mit welcher Besteuerung bei der Erzielung zusätzlicher Einkünfte in der jeweiligen Tarifstufe gerechnet werden muss.

Für Einkommensteile über 1 Million Euro pro Jahr kommt zeitlich befristet für die Jahre 2016 bis 2025 ein höherer Steuersatz von 55 Prozent zur Anwendung.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Bürgerinnen/Bürger und Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Einkommensteuertarif der Jahre 2016 bis 2019

Tarifstufen Einkommen in Euro Grenzsteuersatz 2016 bis 2019
11.000 und darunter 0 Prozent
über 11.000 bis 18.000 25 Prozent
über 18.000 bis 31.000 35 Prozent
über 31.000 bis 60.000 42 Prozent
über 60.000 bis 90.000 48 Prozent
über 90.000 bis 1.000.000 50 Prozent
über 1.000.000 55 Prozent1)

1) Befristet bis zum Jahr 2025, danach 50 Prozent.

Beispiel

Das steuerpflichtige Einkommen 2019 einer Unternehmerin/eines Unternehmers beträgt 40.000 Euro. Die Tarifsteuer wird wie folgt ermittelt:

11.000 x 0 Prozent 0 Euro
7.000 x 25 Prozent 1.750 Euro
13.000 x 35 Prozent 4.550 Euro
9.000 x 42 Prozent 3.780 Euro
Einkommensteuer 2019 10.080 Euro

Einkommensteuertarif der Jahre 2020 und 2021

Tarifstufen Einkommen in Euro Grenzsteuersatz 2020 und 2021
11.000 und darunter 0 Prozent
über 11.000 bis 18.000 20 Prozent
über 18.000 bis 31.000 35 Prozent
über 31.000 bis 60.000 42 Prozent
über 60.000 bis 90.000 48 Prozent
über 90.000 bis 1.000.000 50 Prozent
über 1.000.000 55 Prozent1)

1) Befristet bis zum Jahr 2025, danach 50 Prozent.

Beispiel

Das steuerpflichtige Einkommen 2020 einer Unternehmerin/eines Unternehmers beträgt 40.000 Euro. Die Tarifsteuer wird wie folgt ermittelt:

11.000 x 0 Prozent 0 Euro
7.000 x 20 Prozent 1.400 Euro
13.000 x 35 Prozent 4.550 Euro
9.000 x 42 Prozent 3.780 Euro
Einkommensteuer 2020 9.730 Euro

Einkommensteuertarif des Jahres 2022

Tarifstufen Einkommen in Euro Grenzsteuersatz 2022
11.000 und darunter 0 Prozent
über 11.000 bis 18.000 20 Prozent
über 18.000 bis 31.000 32,5 Prozent
über 31.000 bis 60.000 42 Prozent
über 60.000 bis 90.000 48 Prozent
über 90.000 bis 1.000.000 50 Prozent
über 1.000.000 55 Prozent1)

1) Befristet bis zum Jahr 2025, danach 50 Prozent.

Beispiel

Das steuerpflichtige Einkommen 2022 einer Unternehmerin/eines Unternehmers beträgt 40.000 Euro. Die Tarifsteuer wird wie folgt ermittelt:

11.000 x 0 Prozent 0 Euro
7.000 x 20 Prozent 1.400 Euro
13.000 x 32,5 Prozent 4.225 Euro
9.000 x 42 Prozent 3.780 Euro
Einkommensteuer 2022 9.405 Euro

Einkommensteuertarif des Jahres 2023

Ab dem Jahr 2023 werden – um der kalten Progression entgegenzuwirken – jährlich die Tarifstufen (außer die letzte ab 1 Million Euro) um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst.

Für das Jahr 2023 wurde eine Inflationsrate von 5,2 Prozent errechnet. Die ersten beiden Tarifstufen wurden über die errechnete Inflationsrate hinaus um 6,3 Prozent angehoben. Die übrigen Tarifstufen wurden um zwei Drittel der Inflationsrate, also um 3,47 Prozent, erhöht.

Tarifstufen Einkommen in Euro Grenzsteuersatz 2023
11.693 und darunter 0 Prozent
über 11.693 bis 19.134 20 Prozent
über 19.134 bis 32.075 30 Prozent
über 32.075 bis 62.080 41 Prozent2)
über 62.080 bis 93.120 48 Prozent
über 93.120 bis 1.000.000 50 Prozent
über 1.000.0001) 55 Prozent1)

1) Befristet bis zum Jahr 2025, danach 50 Prozent.
2) Der Prozentsatz der dritten Tarifstufe wurde von 42 Prozent auf 41 Prozent gesenkt. Dieser verringert sich ab dem Jahr 2024 weiter von 41 Prozent auf 40 Prozent.

Beispiel

Das steuerpflichtige Einkommen 2023 einer Unternehmerin/eines Unternehmers beträgt 40.000 Euro. Die Tarifsteuer wird wie folgt ermittelt:

11.693 x 0 Prozent 0 Euro
7.441 x 20 Prozent 1.488,20 Euro
12.941 x 30 Prozent 3.882,30 Euro
7.925 x 41 Prozent 3.249,25 Euro
Einkommensteuer 2023 8.619,75 Euro

Einkommensteuertarif des Jahres 2024

Für das Jahr 2024 wurde eine Inflationsrate von 9,9 Prozent errechnet. Die Grenzbeträge der Tarifstufen wurden über die Anpassung von zwei Dritteln (6,6 Prozent) hinaus folgendermaßen angehoben:

  • Die erste Tarifstufe um 9,6 Prozent
  • Die zweite Tarifstufe um 8,8 Prozent
  • Die dritte Tarifstufe um 7,6 Prozent
  • Die vierte Tarifstufe um 7,3 Prozent
Tarifstufen Einkommen in Euro Grenzsteuersatz
12.816 und darunter 0 Prozent
über 12.816 bis 20.818 20 Prozent
über 20.818 bis 34.513 30 Prozent
über 34.513 bis 66.612 40 Prozent
über 66.612 bis 99.266 48 Prozent
über 99.266 bis 1.000.000 50 Prozent
über 1.000.000 55 Prozent

Beispiel

Das steuerpflichtigen Einkommen 2024 einer Unternehmerin/eines Unternehmers beträgt 40.000 Euro. Die Tarifsteuer wird wie folgt ermittelt:

12.816 x 0 Prozent 0 Euro
8.002 x 20 Prozent 1.600,40 Euro
13.695 x 30 Prozent 4.108,50 Euro
5.487 x 40 Prozent 2.194,80 Euro
Einkommensteuer 2024 7.903,70 Euro

Die Tarifsteuer wird noch um jeweils zustehende Steuerabsetzbeträge gekürzt. Während die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen lediglich die Steuerbemessungsgrundlage vermindern, kürzen die Absetzbeträge immer die Steuer selbst.

Hinweis

Dies ist der Grundfall der Einkommensteuerberechnung. In besonderen Fällen (z.B. wenn der Hälftesteuersatz zur Anwendung kommt, bei vorübergehendem Bezug von Arbeitslosengeld oder bei Vorliegen zusätzlicher ausländischer Einkünfte) kann die Steuerberechnung auch etwas komplizierter ausgestaltet sein. Aus der Kombination zwischen Steuertarif und den bei nichtselbständigen Einkünften jedenfalls zustehenden Absetzbeträgen ergibt sich das jeweilige steuerfreie Basiseinkommen, das bei Zustehen weiterer Absetzbeträge noch höher sein kann.

Tipp

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) können Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mittels eines Brutto-Netto-Rechners ( BMF)  ihr Netto-Einkommen berechnen. Selbstständige können ihre jährliche Einkommensteuerschuld mit der Einkommensteuertabelle ( BMF) ermitteln.
Mit den Steuerberechnungsprogrammen können Sie online Ihre Steuer berechnen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Berechnungsergebnissen nur um Richtwerte handelt, da nicht alle berechnungsrelevanten Daten erfasst werden können. Rechtlich gültig ist nur der Bescheid Ihres zuständigen Finanzamtes ( BMF)!

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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