Steuertipp: Der Fiskal-Lkw

Wenn Unternehmen die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs überlegen, gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten "Fiskal-Lkw" (Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse) zu erstehen.

Damit ein Kraftfahrzeug als "Fiskal-Lkw" einzustufen ist, müssen die jeweiligen Voraussetzungen der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse erfüllt sein.

Der "Fiskal-Lkw" bietet verschiedene steuerliche Begünstigungen:

  • Vorsteuerabzug
  • Kürzere Abschreibungsdauer (die für Pkw gesetzlich festgelegte Nutzungsdauer von acht Jahren ist nicht anzuwenden)
  • Begünstigtes Wirtschaftsgut für investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Hinweis

Darüber hinaus entfällt im Falle einer Anschaffung eines "Fiskal-Lkw" die Angemessenheitsprüfung, die normalerweise bei der Anschaffung eines Personenkraftwagens – so die Anschaffungskosten 40.000 Euro übersteigen – durchgeführt werden muss.

Vorgehensweise

Anhand der Liste der steuerlich anerkannten Kleinlastkraft-, Kasten-, Pritschenwagen und Kleinbusse (Klein-Autobusse) des Bundesministeriums für Finanzen ( BMF) kann geprüft werden, ob sich das jeweilige Wunschfahrzeug darunter befindet.

Nachträgliche Umbauarbeiten an einem Fahrzeug, welches als "Fiskal-Lkw" anerkannt wurde, können zum Verlust der steuerlichen Vorteile führen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen