Selbstständigkeit und Steuern

Aktuelle Informationen über Selbstständigkeit und Steuern, Fristen und Fälligkeiten, am 15. ist Steuertag, Abgabenerklärung, FinanzOnline, Beschwerde gegen Finanzbescheide etc.

Information für Einsteiger

Unternehmerinnen/Unternehmer müssen im Zusammenhang mit den von ihnen zu entrichtenden Steuern und Abgaben verschiedene Vorschriften beachten.

Beispielsweise ist der 15. Tag eines Monats der wichtigste Steuertermin für alle Abgaben, wie z.B.:

  • Umsatzsteuervorauszahlungen
  • Lohnabgaben wie Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
  • Kammerumlage
  • Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer
  • Kommunalsteuer

Es ist zu beachten, dass die Abgaben in einem unterschiedlichen Rhythmus anfallen. Während die sich für einen bestimmten Monat ergebende Umsatzsteuerzahllast am 15. des zweitfolgenden Monats zu entrichten ist, sind die lohnabhängigen Abgaben bereits am 15. des Folgemonats zur Zahlung fällig. Werden Bezüge für das Vorjahr nach dem 15. Jänner bis zum 15. Februar ausgezahlt, ist die Lohnsteuer bis zum 15. Februar als Lohnsteuer für das Vorjahr abzuführen.

Auch in Bezug auf das Einreichen von Jahressteuererklärungen (für Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftsteuer sowie die Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften -Feststellungserklärung) gibt es genau bestimmte Fristen: Diese sind samt Beilagen bis 30. April des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen.

Werden die Jahressteuererklärungen elektronisch über FinanzOnline eingebracht, so verlängert sich die Frist bis 30. Juni des Folgejahres. Diese Fristen können auf begründeten Antrag vom Finanzamt verlängert werden. Ein solcher Antrag auf Fristverlängerung kann auch elektronisch in FinanzOnline (Eingaben/Anträge/Fristverlängerung) eingebracht werden. Bei Vertretung durch eine "steuerliche Vertreterin"/einen "steuerlichen Vertreter" sind auch längere Fristen möglich.

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion