Regierungsvorlage: Erneuerbares-Gas-Gesetz

Gasversorger sollen verpflichtet werden, Erdgas schrittweise durch festgelegte Quoten an Biogas zu ersetzen.

  • Einlangen im Nationalrat: 21. Februar 2024
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Ziele

  • Sicherstellung der Versorgungssicherheit
  • Erhöhung des Anteils von erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis zum Jahr 2030 auf 7,5 TWh

Inhalt

  • Einführung einer verpflichtenden Grün-Gas-Quote bis zum Jahr 2030
  • Weiterführung der verpflichtenden Grün-Gas-Quote in den Jahren 2031 bis 2040
  • Einrichtung einer EGG-Abwicklungsstelle

Hauptgesichtspunkte

Mit dem Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) sollen Gasversorger dazu verpflichtet werden, zukünftig einen bestimmten Anteil an fossilem Erdgas durch erneuerbares Gas zu ersetzen (Grün-Gas-Quote). Das Quotenmodell soll zu einer Anhebung des Anteils von im Inland produzierten erneuerbaren Gasen führen, wodurch die Importabhängigkeit verringert und die Versorgungssicherheit erhöht werden sollen. Damit soll das EGG einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung des Gasmarkts und zum Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2040 leisten. Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.

Ab 1. Jänner 2024 sollen Gasversorger, die Endverbraucherinnen/Endverbraucher in Österreich entgeltlich beliefern, bestimmte Anteile der von ihnen im Vorjahr an Endverbraucherinnen/Endverbraucher in Österreich verkauften fossilen Gasmengen durch national produzierte erneuerbare Gase substituieren (= ersetzen).

Wird die Substitutionsverpflichtung eines Jahres nicht erfüllt, soll die Fehlmenge bis 31. Dezember des nächsten Jahres durch entsprechende zusätzliche Gasmengen substituiert werden. Die in einem Jahr entstehende Fehlmenge darf einen Anteil von maximal 30 Prozent der Substitutionsverpflichtung desselben Jahres nicht überschreiten.

Bis 31. Dezember 2030 sollen Gasversorger insgesamt zumindest 7,5 TWh der von ihnen in diesem Jahr an Endverbraucherinnen/Endverbraucher verkauften Gasmengen durch erneuerbare Gase oder rezyklierte Gase substituieren. Dabei darf der Anteil von rezyklierten Gasen ein Ausmaß von 0,375 TWh nicht übersteigen.

Für den Zeitraum 1. Jänner 2031 bis 31. Dezember 2040 soll eine Grün-Gas-Quote so festgelegt werden, dass ab 31. Dezember 2035 jährlich zumindest 15 TWh der an Endverbraucherinnen/Endverbraucher verkauften Gasmengen durch erneuerbare Gase gedeckt werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion