Regierungsvorlage: Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz u.a.

Die durch den Verkauf von Funkanlagen entstehenden Elektronikabfälle sollen verringert werden.

  • Einlangen im Nationalrat: 20. März 2024
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 28. Dezember 2024

Ziele

  • Schutz der Umwelt und der Interessen von Konsumentinnen/Konsumenten
  • Zukünftige Sicherstellung von effizienten Postdienstleistungen
  • Vereinfachung von Verwaltungsabläufen

Inhalt

  • Umsetzung der EU-Richtlinie über die Änderung der Richtlinie über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
  • Anpassung der Laufzeiten, der in Österreich erbrachten Postdienstleistungen an internationale Gegebenheiten
  • Streichung von unnötigen administrativen Prozessen

Hauptgesichtspunkte

Durch eine neue EU-Richtlinie sollen die Ladeschnittstelle und die Ladeprotokolle für bestimmte Kategorien oder Klassen von Funkanlagen mit kabelgebundener Ladefunktion harmonisiert werden. Die EU-Richtlinie soll nun im österreichischen Recht umgesetzt werden. Diese Regelungen sollen die Grundlage für die Anpassung an künftige wissenschaftliche und technologische Fortschritte oder Marktentwicklungen bilden. Sie sollen Anforderungen an den kombinierten Verkauf von Funkanlagen und ihren Ladegeräten sowie an die Informationen festlegen, die Verbraucherinnen/Verbrauchern und anderen Endnutzerinnen/Endnutzern zur Verfügung zu stellen sind. Ein zentrales Ziel der Richtlinie besteht darin, die durch den Verkauf von Funkanlagen entstehenden Elektronikabfälle zu verringern sowie den Rohstoffbedarf und die CO2- Emissionen in Verbindung mit Herstellung, Transport und Entsorgung von Ladegeräten zu senken und so eine Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Es sollen außerdem Anpassungen im Postmarktgesetz erfolgen: Verrechnungssätze im internationalen Postverkehr sind auf Ebene der Universal Postal Union (UPU) geregelt. Gemäß der UPU-Durchführungsverordnung müssen die empfangenden Postbetreiber für eingehende internationale Briefsendungen den gleichen Qualitätsstandard anwenden, wie für nationale Priority-Sendungen – bzw. wenn es im Universaldienst keinen Priority-Service mehr gibt, den bestehenden Standard für Nicht-Priority Sendungen. Werden diese Qualitätsvorgaben nicht eingehalten, werden bei den Entgelten für eingehende internationale Briefsendungen bei den Österreichischen Postbetreibern Abschläge vorgenommen.

Durch die gesetzliche Änderung sollen internationale Briefsendungen nicht bereits am nächsten Tag nach Übernahme in Österreich zugestellt werden müssen. Damit soll verhindert werden, dass österreichische Betreiber Abschläge bei den Verrechnungssätzen zu tragen haben.

Im grenzüberschreitenden Postversand soll damit ein Level Playing Field zwischen den Postanbietern hergestellt werden, ohne dass es in Österreich zu Einschränkungen bei den Postdienstleistungen kommt. Denn für Kundinnen/Kunden im Inland soll weiterhin die Premium-Briefsendung im Rahmen des Universaldienstes zur Verfügung stehen.

Die weiteren Änderungen sollen der Verwaltungsvereinfachung dienen, da die Lieferung und Weiterverarbeitung von Daten in elektronischer Form inzwischen den Regelfall darstellt und eine zusätzliche Lieferung in Papierform sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Behörden vermeidbaren Aufwand darstellt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion