Schnellere Verfahren und mehr Bodenschutz in der Umweltverträglichkeitsprüfung

Ein Überblick über die jüngsten Änderungen im UVP-Verfahren

Für Großprojekte ist es notwendig mit der Umwelt in Einklang gebracht zu werden. Der Bau von Industrieanlagen, Kraftwerken, Autobahnen, Einkaufszentren und andere Projekte, die sich somit erheblich auf die Umwelt auswirken, werden im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) systematisch überprüft und im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens beurteilt. Mit der jüngsten Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) soll nun der Netto-Flächenverbrauch reduziert und der Ausbau von erneuerbaren Energien und der Bahn vorangetrieben werden.

Mehr Bedeutung für den Bodenschutz

Projektwerberinnen/Projektwerber müssen in der Umweltverträglichkeitserklärung ab sofort ein Bodenschutzkonzept anführen. Damit sollen sie bereits in der Planung dazu angehalten werden, auf flächensparende Maßnahmen und die Reduzierung des Bodenverbrauchs zu achten.

Zusätzlich wurden neue UVP-pflichtige Vorhaben eingeführt. Zum Beispiel müssen große Parkplatzvorhaben, großflächige Neuversiegelungen oder die Lagerung von Abfällen auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden. Die Vorhaben werden im Anhang 1 des UVP-G gelistet.

Zahnraeder

Schnellere Verfahren

Durch die Gesetzesnovelle sollen die UVP-Verfahren beschleunigt werden. Zum Beispiel durch

  • Fristsetzungen durch die Behörde
  • Hybride oder online Verhandlungen
  • Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei nicht ausreichend substanziierten Beschwerden
  • Vorgaben für die Genehmigung von Windkraftanlagen bei fehlender Flächenwidmung
  • Vermeidung von Doppelprüfungen des Landschaftsbildes

Die Behörde wird außerdem ermächtigt, weitere Vorgaben zur elektronischen Einbringung, zur Verfahrensführung, zur Strukturierung von Unterlagen und zu Mindestinhalten festzulegen.

Letzte Aktualisierung: 9. Juni 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion