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Gläubigerschutzverbände
Gläubigerschutzverbände erheben und sammeln wirtschaftlich relevante Daten über Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer und bieten Gläubigerinnen/Gläubigern u.a. Wirtschaftsauskünfte, Insolvenzvertretung und Hilfestellung im Mahn- und Inkassowesen.
Besondere Bedeutung bei der Insolvenzvertretung haben die bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, die besondere Vorrechte (z.B. Recht auf Akteneinsicht, Vertretungsrecht) im Insolvenzverfahren (Insolvenz für Unternehmerinnen/Unternehmer, Privatkonkurs) haben.
Zu den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden gehören:
- Kreditschutzverband von 1870 (KSV)
- Alpenländischer Kreditorenverband (AKV)
- Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC)
- Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA)
Hinweis
Der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (ISA) ist das gemeinsame Insolvenzbüro der Arbeiterkammern der Bundesländer und Gewerkschaften. Er vertritt Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren und bei der Beantragung von Insolvenz-Entgelt.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion