Aus für Corona Maßnahmen – die Auswirkungen für Unternehmen

Mit Ende Juni 2023 enden die Corona Sonderbestimmungen.

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Die Aufhebung mehrerer COVID-Verordnungen wurde mit Anfang Juni 2023 verkündet. Dies führt dazu, dass die noch bestehenden Sonderregelungen aufgehoben werden. Das bedeutet, dass unter anderem sämtliche Corona-Finanzierungen (z.B. Ausfallsbonus, Fixkostenzuschüsse) eingestellt und jegliche Art von Betriebsbeschränkungen (z.B. Schließung der Betriebsstätte) aufgehoben werden. Die Aufhebung der Covid Regelungen hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsplatz sowie die Regelungen zur Kurzarbeit.

Hinweis

Informationen zu anderen Unternehmensförderungen finden Sie am USP.

Auswirkungen auf den Arbeitsplatz

Ab 1. Juli gilt Corona nicht mehr als anzeigepflichtige Krankheit. Daher entfällt die Meldepflicht der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers an das Unternehmen. Für den Fall, dass jemand in den Krankenstand geht, muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber über darüber unverzüglich informiert werden.  

Es bestehen dann keine Verkehrsbeschränkungen für erkrankte Personen mehr, d.h. das infizierte Personen keine FFP2 Maske mehr am Arbeitsplatz tragen müssen bzw. nicht mehr andere Schutzmaßnahmen einhalten müssen. Personen, die wegen Corona nicht arbeitsfähig sind, sollten sich wie auch sonst krankmelden.

Ende Corona Kurzarbeit mit 30. September 2023          

Auch die Sonderregelungen für die Corona Kurzarbeit sollen mit Ende September abgeschafft werden. Danach sollen wieder die ursprünglichen Regelungen der Kurzarbeit gelten. Dauerhaft angepasst werden soll aber die Regelung zur Kurzarbeitsbeihilfe für Unternehmen. Die Beihilfe soll ab Oktober 2023 bereits ab dem vierten Monat, statt wie bisher ab dem fünften Monat, um die gestiegenen Kosten des Dienstgebers für Sozialversicherungsbeiträge erhöht werden.

Letzte Aktualisierung: 29. Juni 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion